Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hüpf & Partywelt

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen Hüpf & Partywelt (nachfolgend Vermieter) und dem jeweiligen Mieter über die Vermietung von Hüpfburgen, Event- und Partyequipment, insbesondere Slushmaschinen, Softeismaschinen, Popcornmaschinen, Zuckerwattenmaschinen, Fotoboxen, Dekorationselemente, Candybars, Traubögen, Tische, Stühle sowie sonstigem Zubehör. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Vermieter ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Vermietung der im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich aufgeführten Mietgegenstände einschließlich vereinbarten Zubehörs. Eine darüberhinausgehende Leistungspflicht besteht nicht. Lieferung, Aufbau und Abbau der Mietgegenstände erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Erfolgt keine solche Vereinbarung, obliegen Transport, Aufbau, Sicherung sowie Abbau vollständig dem Mieter.


3. Vertragsschluss

Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, insbesondere durch Angebot, Rechnung oder Buchungsbestätigung, sowie durch Zahlung der vereinbarten Anzahlung zustande. Die Buchung gilt erst mit Eingang der Anzahlung als verbindlich.


4. Mietdauer

Die Mietdauer ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Eine Nutzung über den vereinbarten Zeitraum hinaus ist unzulässig und wird gesondert berechnet.


5. Preise und Zahlung

Zur verbindlichen Reservierung ist eine Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag ist spätestens vor Mietbeginn vollständig zu zahlen. Eine Herausgabe der Mietgegenstände erfolgt ausschließlich nach vollständigem und nachweisbarem Zahlungseingang. Eine Übergabe vor vollständiger Bezahlung ist ausgeschlossen. Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Mietgegenstände anderweitig zu vergeben. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall als pauschalierter Schadensersatz einbehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.


6. Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Diese dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere für Schäden, Verschmutzungen, Feuchtigkeit, fehlendes Zubehör sowie unsachgemäße oder unvollständige Verpackung. Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Reicht die Kaution zur Deckung der entstandenen Kosten nicht aus, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz unverzüglich auszugleichen.


7. Übergabe und Rückgabe

Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt im vertragsgemäßen Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, sauber, trocken und ordnungsgemäß verpackt zurückzugeben. Die Rückgabe hat grundsätzlich in vollständig trockenem Zustand zu erfolgen. Werden Mietgegenstände feucht oder nass zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, eine Trocknungspauschale in Höhe von mindestens 100,00 € netto pro Gerät zu berechnen, wobei sich die Höhe der Pauschale je nach Aufwand erhöhen kann. Zusätzlich entstehende Nutzungsausfälle werden gesondert berechnet. Wird die vereinbarte Rückgabezeit überschritten, ist der Vermieter berechtigt, für jede angefangene Stunde eine zusätzliche Vergütung zu verlangen. Erfolgt die Rückgabe ohne vorherige Absprache verspätet, wird für jeden angefangenen Kalendertag ein weiterer voller Miettag berechnet. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen, sofern ihm durch die verspätete Rückgabe ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Bei starker Verschmutzung wird eine gesonderte Reinigungspauschale erhoben.


8. Pflichten des Mieters und Nutzung

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig, sachgemäß und ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung zu verwenden. Die Nutzung hat unter Beachtung sämtlicher Nutzerhinweise sowie der Angaben in den jeweiligen Gerätebüchern zu erfolgen. Hüpfburgen dürfen ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person betrieben werden. Die Nutzung ist bei Regen sowie bei Wind ab Windstärke 5 (ca. 38 km/h) unzulässig. Bei einsetzendem Regen ist das Gebläse unverzüglich abzuschalten und die Hüpfburg vollständig zu entlüften. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, insbesondere für erforderliche Genehmigungen, Sicherheitsauflagen sowie den Abschluss notwendiger Versicherungen.


9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet uneingeschränkt für sämtliche Schäden, Verluste, Diebstahl oder Verschmutzungen der Mietgegenstände während der Mietdauer, unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst oder durch Dritte verursacht wurden. Dies umfasst insbesondere Kosten für Reparatur, Reinigung, Wiederbeschaffung sowie etwaige Wertminderungen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände entstehen.


10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ebenfalls ausgeschlossen.


11. Wetter und Nutzungsausfall

Witterungsbedingte Ausfälle, insbesondere durch Regen, Wind oder Unwetter, liegen vollständig im Risikobereich des Mieters. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Minderung oder Ersatzleistung besteht grundsätzlich nicht. Ein Anspruch auf Verschiebung des Mietzeitraums besteht ebenfalls nicht. Der Vermieter kann jedoch nach eigenem Ermessen und bei entsprechender Verfügbarkeit einen alternativen Termin anbieten. Abweichende Regelungen bedürfen zwingend der schriftlichen Vereinbarung.


12. Rücktritt und Stornierung

Ein Rücktritt durch den Mieter ist grundsätzlich möglich, jedoch werden bereits geleistete Anzahlungen als pauschalierter Schadensersatz einbehalten. Bei kurzfristiger Stornierung oder Nichtinanspruchnahme der Leistung kann der volle Mietpreis berechnet werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


13. Höhere Gewalt und Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, im Falle höherer Gewalt, technischer Defekte, behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.


15. Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Absprachen oder abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden entfalten keine rechtliche Wirkung.


16. Nichtabholung

Erfolgt trotz verbindlicher Buchung keine Abholung der Mietgegenstände oder wird der vereinbarte Mietzeitraum nicht genutzt, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen, sofern die Gründe im Verantwortungsbereich des Mieters liegen.


17. Ersatzgestellung

Der Vermieter ist berechtigt, gleichwertige Ersatzgeräte bereitzustellen, sofern das gebuchte Mietobjekt aus technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen nicht verfügbar ist. Ein Anspruch auf einen identischen Mietgegenstand besteht nicht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Rückerstattung, Minderung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


18. Lieferung, Aufbau und Abbau

Lieferung, Aufbau und Abbau erfolgen ausschließlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Einsatzort frei zugänglich, ausreichend vorbereitet und für den Aufbau geeignet ist. Kommt es aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Mieters zu Verzögerungen, wird eine Wartepauschale in Höhe von 100,00 € netto pro angefangene Stunde und eingesetzter Person berechnet. Zusätzliche Anfahrten, Mehraufwand sowie Einsätze außerhalb üblicher Geschäftszeiten oder kurzfristige Sonderfahrten werden gesondert berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, den Aufbau bei ungeeigneten Bedingungen zu verweigern. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht, sofern die Ursache im Verantwortungsbereich des Mieters liegt.


19. Besondere Bestimmungen je Mietobjekt

Für einzelne Mietgegenstände gelten ergänzend besondere Nutzungsregelungen. Hüpfburgen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß, ohne Schuhe, ohne scharfe Gegenstände und ohne Speisen oder Getränke genutzt werden. Maschinen dürfen nur sachgemäß betrieben und sind nach Nutzung vollständig zu reinigen. Dekorationsgegenstände sind pfleglich zu behandeln und vollständig zurückzugeben. Technische Geräte wie Fotoboxen werden ohne Gewähr für eine unterbrechungsfreie Funktion bereitgestellt. Bei Anhängern hat der Mieter alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und für eine ordnungsgemäße Nutzung zu sorgen.


20. Zusatzbestimmungen

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung geht mit Übergabe der Mietgegenstände auf den Mieter über. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig. Der Einsatzort ist verbindlich und darf nicht ohne Zustimmung geändert werden. Der Mieter bestätigt, volljährig und geschäftsfähig zu sein. Reinigungs- und Instandsetzungskosten werden nach Aufwand berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, bei Sicherheitsrisiken den Betrieb zu untersagen. Bei Pflichtverstößen kann eine Vertragsstrafe erhoben werden. Der Vermieter ist berechtigt, Bildmaterial der Mietgegenstände zu Werbezwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.


21. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.