📑 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hüpf- und Partywelt
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen Hüpf- und Partywelt (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter. Sie regeln die Vermietung von Hüpfburgen, Event- und Partyequipment (z. B. Slushmaschinen, Softeismaschinen, Popcornmaschinen, Zuckerwattenmaschinen, Fotoboxen, Dekorationselemente, Candybars, Traubögen, Tische, Stühle u. a.). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
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2. Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots, Unterzeichnung eines Mietvertrages oder durch Anzahlung zustande. Mit Vertragsabschluss erkennt der Mieter diese AGB verbindlich an.
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3. Leistungen des Vermieters
• Die Vermietung umfasst ausschließlich die vereinbarten Mietobjekte inkl. Zubehör.
• Lieferung, Aufbau und Abbau erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls übernimmt der Mieter Transport, Aufbau und Abbau eigenständig.
• Der Vermieter behält sich vor, gleichwertige Ersatzgeräte bereitzustellen, falls das gebuchte Mietobjekt aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht verfügbar ist.
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4. Pflichten des Mieters
• Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
• Der Betrieb von Hüpfburgen darf ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person erfolgen.
• Der Mieter sorgt für die Einhaltung aller Benutzungshinweise, insbesondere zu Standort, Aufbau, Befestigung, zulässiger Belastung und Verhalten der Nutzer.
• Der Mieter trägt die Verantwortung für alle erforderlichen Versicherungen sowie behördlichen Genehmigungen, sofern nötig.
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5. Haftung
• Ab Übernahme der Mietobjekte trägt der Mieter die volle Verantwortung für Verlust, Schäden, Diebstahl oder Unfälle.
• Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
• Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden oder Ausfälle von Veranstaltungen.
• Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung resultieren.
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6. Schäden, Verschmutzung und Verlust
• Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
• Bei Beschädigung, starker Verschmutzung oder Verlust haftet der Mieter für Reparatur, Reinigung, Wertminderung oder Wiederbeschaffung.
• Die Mietobjekte sind in trockenem Zustand zurückzugeben. Für Trocknungskosten kann die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten werden.
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7. Rückgabe & Kaution
• Die Rückgabe hat pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.
• Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzlicher Miettag berechnet.
• Eine Kaution kann verlangt werden. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet, abzüglich möglicher Schäden oder Reinigungskosten.
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8. Wetterregelung 🌧️
• Hüpfburgen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht bei Regen oder bei Wind ab Stärke 5 (ab 38 km/h) betrieben werden.
• Der Mieter ist verpflichtet, das Gebläse bei Regen unverzüglich abzuschalten und die Hüpfburg abzulassen.
• Kann die Veranstaltung wetterbedingt nicht stattfinden, gilt:
1. Es wird zunächst versucht, einen Ersatztermin zu vereinbaren.
2. Ist dies nicht möglich, kann der Mieter stornieren. In diesem Fall behält der Vermieter eine Bearbeitungspauschale von 30% ein, bereits geleistete Zahlungen werden darüber hinaus erstattet.
• Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
• Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache möglich und müssen in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden
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9. Zahlungsbedingungen
• Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von mind. 30 % des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig.
• Der Restbetrag ist spätestens bei Übergabe in bar oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.
• Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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10. Stornierung durch den Mieter
• Stornierungen müssen schriftlich (per Post oder E-Mail) erfolgen.
• Es gelten folgende Stornierungsbedingungen, sofern keine Anwendung der Wetterregelung vereinbart wurde:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- 13–7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- ab 6 Tagen vor Mietbeginn sowie am Veranstaltungstag: 100 % des Mietpreises
• Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.
• Die Stornokosten entstehen, da durch die Reservierung Vorbereitungen, Verwaltungsaufwand und gegebenenfalls entgangene Buchungen anfallen, die nicht anderweitig ausgeglichen werden können.
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11. Stornierung durch den Vermieter
• Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen (höhere Gewalt, Sicherheitsrisiken, technische Defekte) zu stornieren.
• Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
• Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
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12. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
• Es gilt deutsches Recht.
• Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
• Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Besondere Bestimmungen je Mietobjekt
A. Hüpfburgen
- Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburgen sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Der Betrieb von Hüpfburgen ist ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person gestattet.
- Der Mieter sorgt für die Einhaltung sämtlicher Benutzungshinweise des Vermieters, insbesondere zu Standort, Aufbau, Befestigung, zulässiger Belastung und Verhalten der Nutzer.
- Nutzung nur barfuß oder mit Socken – keine Schuhe, keine scharfen Gegenstände, keine Speisen/Getränke in der Burg.
- Die Hüpfburg darf nicht bei Regen oder starkem Wind genutzt werden.
- Der Mieter trägt die Verantwortung für das Einholen eventuell erforderlicher Genehmigungen (z. B. für öffentliche Veranstaltungen) sowie für den Abschluss aller notwendigen Versicherungen.
B. Maschinen (Slush, Softeis, Popcorn, Zuckerwatte)
- Der Mieter verpflichtet sich, die Maschinen sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Der Betrieb darf nur durch volljährige Personen erfolgen, die eine Einweisung vom Vermieter erhalten haben.
- Verbrauchsmaterialien (z. B. Sirup, Becher, Mais, Zucker, Eispulver, Toppings) können beim Vermieter bezogen oder vom Mieter selbst gestellt werden.
- Der Mieter sorgt für eine geeignete Stromversorgung (230 V haushaltsüblich, gesicherte Steckdose). Verlängerungskabel und Adapter sind ggf. bauseits zu stellen, sofern nicht anders vereinbart.
- Maschinen sind nach Nutzung vollständig zu entleeren und zu reinigen. Erfolgt die Rückgabe verschmutzt, wird eine Reinigungspauschale berechnet.
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung, falsche Reinigung, mangelnde Hygiene oder ungeeignetes Verbrauchsmaterial gehen zu Lasten des Mieters.
- Der Mieter ist für die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorschriften und Hygienestandards verantwortlich, sobald die Maschine übernommen wurde.
C. Dekoration & Ausstattung (Traubögen, Candybar, Stühle, Tische, Wände u. a.)
- Alle Objekte sind sorgfältig zu behandeln.
- Fremddekorationen dürfen nur nach Absprache angebracht werden.
- Rückgabe muss sauber, vollständig und unbeschädigt erfolgen.
- Fehlende oder beschädigte Teile werden berechnet.
D. Technik (Fotobox, 360° Videobooth)
- Der Mieter erhält eine Einweisung in die Bedienung.
- Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für technische Ausfälle während der Veranstaltung.
- Der Mieter ist verpflichtet, die datenschutzrechtliche Information an seine Gäste weiterzugeben (Nutzung der Fotobox/Videobooth erfolgt freiwillig).
E. Anhängerverleih
· Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
· Der Anhänger darf nur mit einem für das jeweilige Gewicht geeigneten Fahrzeug bewegt werden. Der Mieter bestätigt mit Vertragsabschluss, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.
· Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger ordnungsgemäß zu sichern (z. B. Beleuchtung, Ladungssicherung, Kupplung, Sicherungskette).
· Der Anhänger ist im sauberen und unbeschädigten Zustand zurückzugeben. Bei grober Verschmutzung kann eine Reinigungspauschale berechnet werden.
· Für Schäden am Anhänger oder an Dritten, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, haftet der Mieter.
· Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietdauer alle gesetzlichen Vorschriften der StVO einzuhalten.
· Eventuelle Bußgelder, Gebühren oder Strafen, die während der Nutzung entstehen, trägt der Mieter.