Hüpfburg Prüfung & Sachkundigenprüfung nach DIN EN 14960
Eine Hüpfburg soll vor allem eines sein: ein Ort voller Spaß – und gleichzeitig absolut sicher. Deshalb legen wir größten Wert auf die regelmäßige Prüfung und den einwandfreien Zustand unserer Hüpfburgen.
Christoph verfügt über den Sachkundenachweis für aufblasbare Spielgeräte und ist für die Durchführung von Sachkundigenprüfungen qualifiziert. Unsere Hüpfburgen werden regelmäßig nach den geltenden Sicherheitsanforderungen kontrolliert und unter Berücksichtigung der DIN EN 14960-1 geprüft. So könnt ihr euch darauf verlassen, dass unsere Spielgeräte fachgerecht überprüft werden und einem sicheren Einsatz nichts im Wege steht.
Sachkundigenprüfung für andere Vermieter
Hüpfburgen und andere aufblasbare Spielgeräte sind bei jedem Einsatz hohen Belastungen ausgesetzt. Witterungseinflüsse, UV-Strahlung, Transport sowie der regelmäßige Auf- und Abbau können mit der Zeit zu Verschleiß oder Beschädigungen führen. Im Rahmen der jährlichen Sachkundigenprüfung werden sicherheitsrelevante Bauteile sorgfältig kontrolliert, sodass mögliche Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Die regelmäßige Prüfung dient nicht nur der Sicherheit der Nutzer, sondern schützt auch den Betreiber. Kommt es zu einem Schadensfall, kann eine ordnungsgemäß dokumentierte jährliche Sachkundigenprüfung ein wichtiger Nachweis dafür sein, dass der Vermieter seinen Prüf- und Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. Fehlt dieser Nachweis, kann dies im Haftungsfall erhebliche rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben.
Zudem verlangen viele Versicherungen im Schadensfall den Nachweis, dass die Hüpfburg den Anforderungen der DIN EN 14960 entspricht, regelmäßig geprüft wurde und über die erforderlichen Unterlagen – wie Konformitäts- bzw. Herstellerzertifikat und Prüfbuch – verfügt. Eine lückenlose Dokumentation ist daher ein wichtiger Bestandteil eines sicheren und professionellen Betriebs.
Mit einer fachgerecht durchgeführten und dokumentierten Prüfung schafft ihr Vertrauen bei euren Kunden, erfüllt eure Betreiberpflichten und sorgt dafür, dass eure Hüpfburgen langfristig sicher eingesetzt werden können.
Prüfbuch für Hüpfburgen - Nachweise für öffentliche Veranstaltungen
Gerade bei öffentlichen Veranstaltungen oder der Nutzung auf kommunalen Flächen verlangen Städte, Gemeinden, Behörden oder Veranstalter häufig einen Nachweis über die regelmäßige Sachkundigenprüfung.
Dazu gehören in der Regel ein aktuelles Prüfbuch, der Nachweis der jährlichen Sachkundigenprüfung sowie die erforderlichen Hersteller- bzw. Konformitätsunterlagen nach DIN EN 14960. Ohne diese Nachweise kann der Betrieb einer Hüpfburg im Einzelfall untersagt oder die Nutzung auf der Veranstaltung abgelehnt werden.
Vertrauen durch geprüfte Sicherheit
Unsere Prüfungen sorgen dafür, dass jede Hüpfburg sicher und zuverlässig ist – für unbeschwerten Spielspaß.
Mit unserem Sachkundenachweis garantieren wir, dass alle Prüfungen nach strengen Standards erfolgen und dokumentiert werden.
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